Teilhabe am Arbeitsleben als Herausforderung für die forensische Nachsorge
Kurs 28/22
Die forensische Nachsorge bildet ein wichtiges Bindeglied zwischen der Unterbringung forensischer Patient*innen und ihrer Teilhabe an der Gesellschaft. Sie unterstützt in unterschiedlichen Phasen der Unterbringung und stellt eine fachliche und institutionelle Brücke zwischen dem Maßregelvollzug und dem Leben in der Gemeinschaft dar. Um dieses Ziel zu erreichen, werden auch Hilfen zur Teilhabe an Arbeit erforderlich. Arbeit und Beschäftigung haben eine wichtige gesundheitsförderliche, selbstwertstabilisierende und sinnstiftende Funktion und sind von großer Bedeutung für den weiteren Rehabilitations- und Genesungsprozess. Dies hat auch Eingang in die aktuellen S-3-Leitlinien gefunden.
Das Bundesteilhabegesetz (BTHG) formuliert als Ziel die volle und gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Behinderung an der Gesellschaft und stellt für die Teilhabe am Arbeitsleben differenzierte Hilfen und Angebote zur Verfügung. Es gilt neue, innovative Wege zu beschreiten, die bereits im Maßregelvollzug ansetzen und über ihn hinausgehen.
Ziel des Seminars ist es, unterschiedliche Instrumente und Wege zur Förderung und Teilhabe am Arbeitsleben kennenzulernen und sie passgenau für Bedarfe von Patient*innen nutzen zu können. Hierzu werden u. a. vorgestellt: Möglichkeiten der Beratung und Unterstützung, Schwerbehinderung/Gleichstellung sowie „wesentliche Behinderung“ als Förder-Grundlagen, Angebote für Rehabilitation und Beschäftigung, Hilfen nach SGB III, II, VI und IX, Budget für Arbeit, Inklusionsfirmen und Beispiele guter Praxis.
Methoden
Vortrag mit PowerPoint, Fallarbeit, Erfahrungsaustausch, Diskussion, Übungen
Zielgruppe
Beschäftigte aller Berufsgruppen in der forensischen Nachsorge
( Typ A, s. Hinweise: Platzkontingente )
Referent
Manfred Becker, Diplom Psychologe, Fachmann für berufliche Teilhabe, Berater, Autor
Leitung
Holger Kemmer
Termin
16.05. – 17.05.22
Ort
Langenfeld
Kosten
Kursgebühr € 280,–
Anmeldeschluss
verlängert auf den 31.03.22
Hinweis
Für Beschäftigte des LVR entfällt die Kursgebühr
Freiwillige Registrierung
10 Punkte für Pflegende
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