Praxisanleitung in Pflegeberufen
Grundlagen und Ziele der Weiterbildung
Diese Weiterbildung der LVR-Akademie qualifiziert Gesundheits- und Krankenpfleger/ Gesundheits- und Krankenpflegerinnen, Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger/Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerinnen sowie Altenpflegerinnen und Altenpfleger zum Praxisanleiter/zur Praxisanleiterin in der Gesundheits- und Krankenpflegeausbildung bzw. in der Altenpflegeausbildung. Grundlage ist die Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Berufe in der Krankenpflege (KrPflAPrVr) vom 10. November 2003 und dem entsprechenden Auslegungserlass des MGSFF vom März 2004. Aufgabe der Praxisanleitung ist es, die Schülerinnen und Schüler schrittweise an die eigenständige Wahrnehmung der beruflichen Aufgaben heranzuführen und die Verbindung mit der Schule zu gewährleisten. Voraussetzung dafür ist eine berufspädagogische Zusatzqualifikation im Umfang von mindestens 200 Stunden.
Aufbau und Organisation der Weiterbildung, Zielgruppe
Die LVR-Akademie führt die berufspädagogische Weiterbildung in modularisierter Form durch. Neben einem mehrteiligen Kurs von 96 Theoriestunden zählen Teile der psychiatrischen Fachweiterbildung zur Qualifizierung der Praxisanleiter. Zugangsvoraussetzung ist eine abgeschlossene Weiterbildung zur Fachgesundheits- und Krankenpflege, Fachgesundheits- und Kinderkrankenpflege bzw. Altenpflege in der Psychiatrie. Für diesen Personenkreis werden Inhalte aus einzelnen Modulen der Fachweiterbildung für die Praxisanleitung anerkannt. (Insgesamt 104 Stunden aus den Modulen 7.4 Kommunikation, 7.5 Supervision, 8.2 Personalführung und –anleitung, 9.1 Eigene Lernwege gestalten).
Die Weiterbildung für Praxisanleiter und Praxisanleiterinnen gliedert sich in die drei folgenden Lernbereiche:
- Lernprozesse in der Pflegepraxis initiieren, planen, durchführen und evaluieren
- Reflexion der eigenen Berufssituation und der Rolle als Praxisanleiter/Praxisanleiterin
- Rahmenbedingungen von Lernprozessen in der Pflegepraxis bzw. von Pflege in unterschiedlichen Handlungsfeldern
Die Absolventinnen und Absolventen dieser Qualifizierung können Auszubildende der Pflegeberufe und neue Beschäftigte in die praktische Tätigkeit des jeweiligen Arbeitsfeldes einführen und unter Berücksichtigung der individuellen Voraussetzungen entsprechend begleiten und zielorientiert und geplant theoretische Lerninhalte praxisnah vermitteln.
Allgemeine Lernziele der Weiterbildung
Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer
- kennen das Krankenpflegegesetz/Altenpflegegesetz und die Ausbildungs- und Prüfungsverordnung mit rechtlichen Grundlagen zur Ausbildung,
- kennen ihre Aufgaben und die Verantwortung als Kontaktperson für den Schüler, die Schülerin in der praktischen Ausbildung und ihrer Qualitätssicherung,
- sind in der Lage, Lernziele und Lerninhalte für die praktische Ausbildung zu entwickeln und diese in Kooperation mit den Ausbildungsstätten zu planen,
- verfügen über pädagogische Grundlagen des Lehrens und Lernens und Methoden der Anleitung,
- besitzen die Fähigkeit, Lehr- und Lernsituationen zu analysieren und zu reflektieren,
- können Auszubildende in der Pflege beurteilen und ihre Aufgabe im Prüfungsausschuss wahrnehmen.
- vertiefen ihre Kompetenz zur Kommunikation und Gesprächsführung,
- sind sicher in geplanter patientenorientierter Pflege.
Aktuelles Seminarangebot
Zur Zeit wird kein Kurs angeboten.
Kursleitung
Ute Sturm