Einsatz von Genesungsbegleitern im MRV
Abgesagt! Kurs 16/21
In der psychiatrischen Behandlung und Betreuung finden zunehmend Konzepte Eingang, die darauf ausgerichtet sind, dass Pflegende den Patient*innen auf Augenhöhe begegnen und mit ihnen empathisch und akzeptierend umgehen, Hoffnung vermitteln und ihre Selbstbefähigung unterstützen. Die Umsetzung dieser neuen Ansätze in der forensischen Psychiatrie wird in den letzten Jahren vermehrt durch sogenannte Genesungsbegleiter unterstützt. Die speziell weitergebildeten Personen bringen ihre Psychiatrie- und Krisenerfahrungen, ihre Bewältigungskompetenz und ihre Perspektiven in die forensisch psychiatrische Institution ein und unterstützen die Behandlung anderer Menschen in seelischen Krisen.
Mit der Tätigkeit von Genesungsbegleiter*innen sind Begriffe wie Recovery und Empowerment verbunden. Der Inhalt dieser Konzepte möchte die Patient*innen in die Lage versetzen, mit möglichst wenig Unterstützung von außen das eigene Leben wieder selbst in die Hand zu nehmen und nach ihren eigenen Vorstellungen zu gestalten und gleichzeitig straffrei zu bleiben. Bezüglich dieser Arbeitsaufträge können Genesungsbegleiter eine Verbindung zwischen den unterschiedlichen Lebenswelten der Patient*innen und denen des Personals sein.
In diesem Seminar beschäftigen wir uns mit den Fragen: Welche Erfahrungen mit dem Einsatz von Genesungsbegleitern gibt es in der forensischen Praxis? Wie können die neuen Kolleg*innen in die multiprofessionellen Teams integriert werden? Wie gestalten sich ihre Aufgabengebiete? Ist mehr Selbstbestimmung und Selbstbefähigung in den hoheitlichen Strukturen einer forensischen Klinik mittels Genesungsbegleitern möglich?
Methoden
Theorieinput, Gruppenarbeit, Erfahrungsaustausch, Diskussion, Übungen
Zielgruppe
Beschäftigte aller Berufsgruppen, die mit Maßregelvollzugspatient*innen arbeiten
(Typ B, s. Hinweise: Platzkontingente)
Referentin
Claudia Franck, Genesungsbegleiterin, Autorin
Leitung
Stefan Jünger
Termin
Abgesagt: 10.03–11.03.21
Ort
Solingen
Kosten
Kursgebühr € 280,–
Anmeldeschluss
10.02.21
Hinweise
Das Seminar erfüllt die Voraussetzung für die jährliche Fortbildung nach §4 Abs.3 PflAPrV für die Praxisanleiter*innen, sofern dieses am 04.11.2021 mit dem Kurs 78/21 ergänzt wird. Dieser berufspädagogische Seminarteil beleuchtet die speziellen Anleitungssituationen der Praxisanleitung.
Für Beschäftigte des LVR entfällt die Kursgebühr
Freiwillige Registrierung
10 Punkte für Pflegende
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