Gewaltprävention in Wohneinrichtungen der sozialen Rehabilitation
Kurs 81/23
Gewalt ist ein vielschichtiges Phänomen im Kontext von Rehabilitation und Teilhabe. Aktuelle Untersuchungen belegen, dass Menschen mit Beeinträchtigungen deutlich häufiger Opfer von Gewalt werden als solche ohne Beeinträchtigungen. Dies betrifft am stärksten Frauen mit psychischen Erkrankungen, die in stationären Einrichtungen leben. Gewalterfahrungen begünstigen dabei einerseits die Entstehung von psychischen Erkrankungen und wirken sich auch als Barrieren auf den Gesundungs- und Teilhabeprozess aus.
Gewalt tritt in physischer, psychischer und sexueller Form auf oder äußert sich in Vernachlässigung oder auch als strukturelle Gewalt. In der Wechselwirkung von Klient*innen, Mitarbeitenden und strukturellen Bedingungen ergeben sich unterschiedliche Ebenen.
Da der Gewaltprävention und der Auseinandersetzung mit Gewaltphänomenen in der Begleitung und Teilhabe von Menschen mit Beeinträchtigungen eine wichtige Funktion zukommt, schreibt das Wohn- und Teilhabegesetz (WTG) geeignete Maßnahmen zum Schutz von Nutzer*innen vor jeder Form der Ausbeutung, Gewalt und Missbrauch vor.
Seminarschwerpunkte bilden die Sensibilisierung für den Themenkomplex Gewalt sowie die Reflexion und der Austausch guter Praxis der Teilnehmenden.
Methoden
Impulsreferate, Fallbeschreibungen, Gruppenarbeit und Übungen
Zielgruppe
Beschäftigte aller Berufsgruppen, insbesondere Gewaltpräventionsbeauftragte in besonderen Wohnformen der Eingliederungshilfe
(Typ A, siehe Hinweise: Platzkontingente)
Referent*innen
Birte Petersen, Gewaltpräventionsbeauftragte Sozialwerk St. Georg, Recklinghausen
Leitung
Holger Kemmer
Termine
1. Teil: 11.12.23
2. Teil: 05.02.24
Uhrzeiten
jeweils in der Zeit von 10.00 bis 12.30 Uhr und von 13.30 bis 17.00 Uhr
Ort
Langenfeld
Kosten
LVR Teilnehmer*innen € 320,–
Externe Teilnehmer*innen € 380,–
verlängerter Anmeldeschluss
27.11.2023
Freiwillige Registrierung
10 Punkte für Pflegende
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