Verhältnismäßigkeit als forensische Herausforderung
Kurs 25/19
In der aktuellen forensischen Rechtsprechung hat der Begriff der Verhältnismäßigkeit zunehmend an Bedeutung gewonnen. Mitunter gilt es, Patient*innen auf die Entlassung vorzubereiten, auch wenn kein oder nur geringer therapeutischer Fortschritt zu erkennen ist. Dies führt zu neuen Herausforderungen für das Entlassmanagement. Dies betrifft sowohl den stationären Bereich als auch das Arbeitsfeld der forensischen Entlassung und Nachsorge. Dort, wo Verantwortung neu übertragen werden muss, können Unsicherheiten aufkommen und Herausforderungen entstehen, die es wert sind, betrachtet zu werden. Der Begriff der Verhältnismäßigkeit spricht das Arbeitsbündnis der Bereiche Station und forensische Nachsorge im besonderen Maße an. Es kann von entscheidender Bedeutung sein, dass Teams mit der Übernahme dieser besonderen Situation Sicherheit finden, um handlungsfähig zu bleiben.
Im Seminar greifen wir die aktuelle Situation auf und bearbeiten die sich daraus ergebenden Fragestellungen für die Behandlung. Neben der Betrachtung der rechtlichen Aspekte soll auch der Umgang mit den Veränderungen in der Therapie und den vorbereitenden Schritten für die Entlassung reflektiert werden.
Methoden
Kurzreferate, Erfahrungsaustausch, Gruppenarbeit und Diskussion
Zielgruppe
Mitarbeiter*innen aller Berufsgruppen im MRV
(Typ B, s. Hinweise: Platzkontingente)
Termine
27.03. – 28.03.19
Leitung
Holger Kemmer, LVR-Akademie, sowie weitere Fachreferent*innen
Ort
Solingen
Kosten
Kursgebühr € 150,-
Anmeldeschluss
25.01.19
Hinweis
Für Beschäftigte des LVR entfällt die Kursgebühr
Freiwillige Registrierung (10 Punkte für Pflegende)
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