Maßregelvollzug und suchtkranke Rechtsbrecher*innen– Update Sucht
Kurs 77/19
Die Unterbringung suchtkranker Rechtsbrecher*innen gem. § 64 StGB ist von Beginn der Behandlung an befristet. Der Gesetzgeber und die Gesellschaft erwarten zumindest einen teilweisen Erfolg der therapeutischen Behandlung. Therapeutische Teams stehen vor der Herausforderung, für eine Behandlung der Abhängigkeitserkrankung und der Delinquenz zu motivieren und stoßen häufig auf Abwehr. Hier müssen therapeutische Teams ausloten, in wieweit der deviante Lebensstil im Vordergrund steht, wie sehr die Neigung zum delinquenten Verhalten ein Rückfallrisiko in die Abhängigkeit darstellt, und in welchem Maße andere Wechselwirkungen, z.B. mit Persönlichkeitsstörungen, bestehen.
In diesem Seminar beschäftigen wir uns mit der Behandlung suchtkranker Straftäter*innen und stellen uns die Frage: Welche Möglichkeiten haben behandelnd Teams, um den Abhängigkeitssymptomen der Klient*innen zu begegnen? Ein weiteres Thema wird die Diagnose der Persönlichkeitsstörungen sein, da viele Klient*innen dissoziale, narzisstische, histrionische, zwanghafte und/oder emotional instabile Züge aufweisen und Persönlichkeitsstörungen zu Suchtproblemen prädisponieren.
Methoden
Impulsreferate, Gruppenarbeit, Fallbesprechungen und Übungen
Zielgruppe
Beschäftigte aller Berufsgruppen, die mit Maßregelvollzugspatient*innen arbeiten
(Typ B, s. Hinweise: Platzkontingente)
Leitung
Stefan Jünger sowie weitere Fachreferent*innen
Termin
25.11. – 26.11.19
Ort
Solingen
Kosten
Kursgebühr € 150,-
Anmeldeschluss
25.09.19
Hinweise
Für Beschäftigte des LVR entfällt die Kursgebühr
Hinweis
Freiwillige Registrierung (10 Punkte für Pflegende)
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