Anwendung des Bundesteilhabegesetzes (BTHG)
Kurs 13/19
Das BTHG verfolgt das Ziel, die Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinde-rungen zu stärken und steht damit für einen weiteren Schritt in der Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK). Der Prozess des Inkrafttretens vollzieht sich seit Anfang 2017 in insgesamt 4 Stufen, die sich über einen Zeitraum bis zum 01.01.2023 erstre-cken. Die vielfältigen gesetzlichen Änderungen werfen in der Praxis eine Reihe von Fragen auf.
Das Seminar soll einen Überblick über die verschiedenen Veränderungen und die daraus folgenden Konsequenzen für die Leistungserbringung in der Eingliederungshilfe geben.
Ausgehend von der Frage „Wo stehen wir in Nordrhein-Westfalen?“ wird es Raum für die Betrachtung offener Fragen der praktischen Umsetzung geben.
Für die Umsetzung stellen sich u.a. folgende Fragen:
Was bedeutet die Trennung von Existenzsicherung und Fachleistungen für die Umsetzung im Alltag? Was ist zukünftig bei der Leistungsplanung und -erbringung zu beachten? Wie sieht die Zukunft des heutigen stationären Wohnens aus?
Für ein besseres Verständnis der Gesetzesreform sollen die intendierten fachlichen Aspekte der neuen Gesetzgebung beleuchtet und in den Zusammenhang der bisherigen Entwicklun-gen in der Begleitung von Menschen mit Behinderungen gesetzt werden.
Methoden
Kurzreferate, Erfahrungsaustausch, Gruppenarbeit und Diskussion
Zielgruppe
Mitarbeiter*innen der HPH-Netze, der Sozialen Rehabilitation und der Sozialdienste in Kliniken sowie aus anderen Bereichen der Eingliederungshilfe
(Typ A, s. Hinweise: Platzkontingente)
Referenten
Miriam Gundlach, M.A. Soziale Arbeit: Beratung und Management; Gesamtprojektleitung Umsetzung BTHG im LVR-Dezernat Klinikverbund und Verbund Heilpädagogischer Hilfen
Pascal Weist, M.A. Health Administration; Teilprojektleitung Finanzielle Standards im Projekt Umsetzung BTHG im LVR-Dezernat Klinikverbund und Verbund Heilpädagogischer Hilfen
Leitung
Holger Kemmer
Termine
13.02. – 14.02.19
Ort
Solingen
Kosten
Kursgebühr € 130,-
Anmeldeschluss
14.12.18
Hinweis
Freiwillige Registrierung (10 Punkte für Pflegende)
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